Hinweis Kennzeichnung Kiteboards
Geschrieben von: Adi Scherrer Montag, den 18. Juli 2011 um 00:23 Uhr
Von verschiedenen Seiten wurden wir darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit auffällig ist, dass Kitesurfer ihre Kiteboards nicht korrekt gekennzeichnet haben. Wir möchten alle Kitesurfer darauf hinweisen, dass die Kiteboards zwingend mit Namen und Adresse des Eigentümers bezeichnet werden müssen. (Art. 16 BSV)




